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AGB

Einblick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Pascal Freimann –
Freim@nn – WEBAGENTUR
Römerwall, 65
55131, Mainz (Oberstadt)

 

§ 1

Allgemeines, Geltungsbereich

 

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Pascal Freimann – Freim@nn – Webagentur MAINZ (im Nachfolgenden auch „Freimann“ genannt) erteilten Aufträge im Bereich Luftbildfotografie. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Mit der Annahme eines Angebots oder der Beauftragung einer Leistung erklärt sich der Kunde mit den AGB von Freimann einverstanden und an diese gebunden.
  2. „Luftbildaufnahmen“, „Bilder“ und „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Freimann hergestellten Produkte. Hierfür spielt es keine Rolle, in welcher Form diese erstellt worden sind (digitale Medien in Form von Bild und Video, Negative, Fotodruck, usw.).
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2

Angebote, Vertragsschluss

 

  1. Die Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar und ist auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
  2. Auftragsanfragen werden durch Freimann innerhalb von 5 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Umsetzung der bestellten Dienstleistung (je nach Auftrags-/Wetterlage) bestätigt.
  3. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen und Abbildungen vor. Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
  4. Der Kunde (Auftraggeber) versichert uns mit Erteilung eines Auftrags, dass er alle Rechte zur Erteilung des Auftrags besitzt. Sollten Rechte Dritter verletzt werden, so haftet der schadensverursachende Auftraggeber in vollem Umfang.
  5. Angebote sind freibleibend und können von Freimann bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
  6. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich.
  7. Freimann behält sich das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass unvorhersehbare technische, speziell technische Schwierigkeiten auftreten, die Freimann nicht für den Auftraggeber zufriedenstellend zu lösen vermag. In diesem Fall verzichtet Freimann auf die Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche, es sei denn, er könnte einen entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen.

 

 § 3

Leistungen und Pflichten

 

  1. Gemäß der allgemeinen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme sind wir an Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien gebunden. Um der Einhaltung dieser nachzukommen, gelten folgende Voraussetzungen und Bedingungen als vereinbart:
    1. keine Auftragsdurchführung bei Regen
    2. keine Auftragsdurchführung bei einer Windstärke, die den sicheren Betrieb des eingesetzten Multikopter gefährdet
    3. maximale Flughöhe von 100 Metern
    4. Auftragsdurchführung nur auf Sicht

(keine autonomen Flüge über GPS oder ähnlichem)

  1. Flugzeit pro Akku etwa 20 Minuten, längere Flugzeiten durch den Einsatz mehrerer Akkus möglich
  2. kein Überflug von Menschenansammlungen, Großveranstaltungen, Industrieanlagen oder in der Nähe von Militäranlagen, Flughäfen oder Hochspannungsleitungen.
    1. Ausnahmen sind hier im Einzelnen (Einzelaufstiegsgenehmigung) abzuklären
  3. Es liegt in der Verantwortung des Piloten, die für die Durchführung des Auftrags geeignete Tageszeit in Abhängigkeit vom zu fotografierenden Objekt individuell zu ermitteln

(Stand der Sonne, Tageszeit, umliegende Bäume, Gegenstände, usw.), um eine des

Kundenwunschs entsprechende hohe Qualität zu erhalten.

  1. Der Pilot hat Sorge dafür zu tragen, dass sich das zu fotografierende Objekt in einem für die Durchführung des Auftrags optimalen Zustand befindet. Des Weiteren stellt er sicher, geeigneten und uneingeschränkten Zugang zum Objekt zu erhalten.
  2. Die Mithilfe des Auftraggebers ist hierbei ausdrücklich erwünscht. Kurzfristige Anpassungen am Objekt (z.B. Fahrzeuge positionieren, Werbung richtig platzieren, usw.) sind vor Ort möglich.
  3. Bei unvorhergesehenen eintretenden sicherheitstechnischen Bedenken, kann der Pilot des Multikopter den Auftrag ablehnen oder einen bereits laufenden Auftrag abbrechen.
  4. Freimann ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  5. Wir dürfen sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bild- und Videomaterial, uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen, es sei denn Sie widersprechen dieser Regelung schriftlich vor Auftragsstellung.
  6. Alle Urheberrechte im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen bleiben bei Freimann und dürfen nicht weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Der Auftraggeber erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten.
  7. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung.

 

 § 4

Gewährleistung

 

  1. Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.
  2. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.
  3. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden.

Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

  1. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
  2. Sind dem Fotografen/Pilot innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

§ 5

Haftung

 

  1. Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, welche nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Gehilfen.
  5. Der Fotograf/Pilot übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
  6. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, Bauwerken, die unter das Urheberrecht fallen, obliegt dem Kunden (Auftraggeber).
  7. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

§ 6

Nutzung des Luftraums und des Grundstücks

 

  1. Die Durchführung des Auftrags ist nur dann möglich, wenn der Kunde (Auftraggeber) schriftlich eine Genehmigung zur Nutzung des abzubildenden Grundstückes für Start/Landung und dessen Überflug erteilt.
  2. Ist der Kunde (Auftraggeber) nicht Eigentümer des Grundstückes/Objekt oder handelt dieser im Auftrag von Dritten, so hat er die Genehmigung entsprechend vom Eigentümer einzuholen.
  3. Die Genehmigung ist im Vorfeld einzuholen und muss spätestens am Tag der Auftragsdurchführung schriftlich vorliegen.
  4. Einen Vordruck zur schriftlichen Genehmigung erhält der Kunde (Auftraggeber) mit seiner Auftragsbestätigung per Mail.
  5. Bei Nichtvorlage der Genehmigung zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung, kann die Durchführung verweigert werden. In diesem Fall ist ein Ausfallhonorar gemäß Abschnitt Honorare zu entrichten.
  6. Freimann ist nicht verantwortlich für Ansprüche, welcher Art auch immer, für den Fall, dass der Kunde (Auftraggeber) dieser Pflicht nicht nachkommt.

 

§ 7

Nutzungsrechte

 

  1. Der Kunde (Auftraggeber) erkennt an, dass es sich bei dem von Freimann gelieferten Bild-/Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  2. Der Kunde (Auftraggeber) erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Die einmalige Verwendung ist an den vom Kunden genannten Zweck der Aufnahmen gebunden. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden Printobjektes.
  3. Jede über Ziffer 2. Hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Freimann.

 

§ 8

Zahlung, Zahlungsarten

 

  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild-/Videomaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß dem Abschnitt „Nutzungsrechte“ abgegolten. Ausnahmen bildet hier der käufliche Erwerb von Nutzungsrechten gemäß der Preisliste.
  3. Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Übergabe der digitalen Bild- und Videodaten innerhalb von 14 Werktagen fällig und ohne Abzug zahlbar.
  4. Bei Aufträgen ohne Übergabe von Bild- und Videodaten, ist das fällige Honorar innerhalb von 7 Werktagen fällig und ohne Abzug zahlbar.
  5. Wir behalten uns vor, die Übergabe von Bild- und Videodaten bei Neukunden erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung durchzuführen.
  6. Barzahlung ist möglich.
  7. Ein Ausfallhonorar in Höhe von pauschal 120,00€ ist fällig, wenn der Kunde (Auftraggeber) seinen Sorgfaltspflichten (aufgeführt im Abschnitt Nutzung des Luftraums und des Grundstücks) nicht nachgekommen ist.
  8. Stornierungen des Auftrags sind bis 3 Tage vor Auftragstermin kostenfrei. Bei einer kurzfristigen Stornierung eines Auftrags, wird ein Ausfallhonorar von pauschal 50% des vereinbarten Honorars fällig.

 

§ 9

Datensicherheit

 

  1. Der Auftraggeber spricht Freimann von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Freimann, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann Freimann keine Haftung übernehmen.

 

§ 10

Änderungsvorbehalt

 

  1. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben Freimann vorbehalten. Zu Teilleistungen ist Freimann berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.

 

§ 11

Vertragsstrafe, Schadensersatz

 

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne schriftliche Zustimmung von Freimann) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche.
  2. Bei fehlendem, unvollständigem oder falsch platziertem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 150% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen. Abweichende Regelungen sind nur unter Zustimmung von Freimann möglich und bedürfen der Schriftform.

 

§ 12

Sonstiges

 

  1. Soweit für die Leistungen von Freimann öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen.

 

  1. Erbringt Freimann Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Freimann ist in diesem Fall berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal EUR 0,30 zu berechnen.

 

§13

Schlussbestimmungen

 

  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

Stand: 28.01.2017

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Pascal Freimann –
Freim@nn – Webagentur MAINZ
Römerwall, 65
55131, Mainz (Oberstadt)

 

§ 1

Allgemeines, Geltungsbereich

 

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Pascal Freimann – Freim@nn – Webagentur MAINZ (im Nachfolgenden auch „Freimann“ genannt) erteilten Aufträge im Bereich Webdesign und IT-Solutions. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Mit der Annahme eines Angebots oder der Beauftragung einer Leistung erklärt sich der Kunde mit den AGB von Freimann einverstanden und an diese gebunden.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2

Angebote, Vertragsschluss

 

  1. Die Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar und ist auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
  2. Auftragsanfragen werden durch Freimann innerhalb von 5 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Umsetzung der bestellten Dienstleistung (je nach Auftragslage) bestätigt.
  3. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen und Abbildungen vor, sofern diese nicht käuflich von Freimann erworben wurden.

Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

  1. Angebote sind freibleibend und können von Freimann bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
  2. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich.
  3. Freimann behält sich das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass unvorhersehbare technische oder spezielle Schwierigkeiten auftreten, die Freimann nicht für den Auftraggeber zufriedenstellend zu lösen vermag. In diesem Fall verzichtet Freimann auf die Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche, es sei denn, er könnte einen entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen.

§ 3

Leistungen, Pflichten

 

  1. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass an Freimann überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen ein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht verstoßen. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen.
  2. Freimann ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.
  3. Freimann darf sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bild- und Videomaterial, uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen, es sei denn Sie widersprechen dieser Regelung schriftlich vor Auftragsstellung.
  4. Alle Urheberrechte im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen bleiben bei Freimann und dürfen nicht weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Der Auftraggeber erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten.
  5. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung.

 

§ 4

Lieferzeit

 

  1. Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen.Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
  2. Stellt der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.
  3. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

§ 5

Zahlungsbedingungen, Zahlungsarten

 

  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
  2. Wir behalten uns vor, die Übergabe von Bild- und Videodaten bei Neukunden erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung durchzuführen.
  3. Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig.
  4. Bei Neukunden behält sich Freimann vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von mindestens EUR 200,- oder 25% der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu erbeten. Weitere 25% der veranschlagten Auftragskosten als Teilzahlung bei Vorlage der ersten Entwürfe an den Auftraggeber. Die restlichen 50% bei Übergabe aller Leistungen an den Auftraggeber.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen von Freimann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist Freimann berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen Schadensersatz geltend zu machen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. Barzahlung ist möglich.

 

§ 6

Eigentumsvorbehalt

 

  1. Fertiggestellte Webseiten und Publikationen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Freimann.

 

§ 7

Gewährleistung

 

  1. Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.
  2. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.
  3. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden.

Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

  1. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
  2. Ist Freimann innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

§ 8

Haftung, Schadensersatzansprüche

 

  1. Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, welche nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Gehilfen.
  5. Freimann übernimmt keine Garantie dafür, dass eingesetzte Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.

Die Dienstleistung von Freimann im Bereich Webdesign ist lediglich der Upload der Daten auf den Server. Für Störungen innerhalb des Internet kann Freimann keine Haftung übernehmen.

  1. Freimann übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Freimann übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird.
  2. Freimann übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die rechtliche Unbedenklichkeit der Inhalte. Freimann geht stets nach bestem Wissen und Gewissen vor, alle rechtlich benötigten Angaben wie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung korrekt und unter Beachtung geltendem Rechts anzulegen. Mit der abschließenden rechtlichen Prüfung der Homepage- und Publikationsinhalte und für zukünftige Anpassungen wegen Gesetzesänderungen sollte der Auftraggeber einen Rechtsanwalt beauftragen.
  3. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die von Freimann gelieferten Waren (Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind. Des Weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das zur Verfügung gestelltes Material keine Urheberrechtsverletzung verursacht. Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Stehen Freimann wegen Nichtabnahme des Auftraggebers Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann Freimann 50% der Auftragssumme vom Auftraggeber als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, Freimann einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
  5. Bei jeglicher unberechtigten (ohne schriftliche Zustimmung von Freimann) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche.
  6. Bei fehlendem, unvollständigem oder falsch platziertem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 150% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen. Abweichende Regelungen sind nur unter Zustimmung von Freimann möglich und bedürfen der Schriftform.

 

§ 9

Datensicherheit

  1. Der Auftraggeber spricht Freimann von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Freimann, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann Freimann keine Haftung übernehmen.

 

§ 10

Änderungsvorbehalt

  1. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben Freimann vorbehalten. Zu Teilleistungen ist Freimann berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.

 

§ 11

Internet-/Domainregelung

 

  1. Die Domainregistrierung, Wahl des Providers und die ordnungsgemäße Bezahlung des Providers ist Sache des Auftraggebers.
  2. Freimann unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Wahl des Providers.

 

§ 12

Datenschutz

 

  1. Freimann sichert dem Auftraggeber ausdrücklich zu, dass niemals bewusst interne Daten des Auftraggebers wie Adressen, Kontaktdaten, Login-Daten, Passwörter etc. unerlaubt an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 13

Sonstiges

  1. Soweit für die Leistungen von Freimann öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen.
  2. Erbringt Freimann Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Freimann ist in diesem Fall berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal EUR 0,30 zu berechnen.

 

§ 14

Schlussbestimmungen

  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

Stand: 28.01.2017